Sonderpädagogischer Dienst

Der Sonderpädagogische Dienst des SBBZ Gengenbach ist Ansprechpartner für die Grund,- Werkreal- Realschulen und Kindergärten im vorderen Kinzigtal. Dazu gehören die Schulen und Kindergärten in  Gengenbach mit den Ortschaften und den Gemeinden Ohlsbach und Berghaupten.

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           So ist der Ablauf unserer Arbeit                                       

Für Schulkinder
1. Phase
  • • Die Klassenlehrkraft verfasst einen Vorbericht (Formulare - SCHULAMT-OFFENBURG (schulamt-bw.de)) mit den bisher getroffenen Maßnahmen und leitet diesen über das Sekretariat an das SBBZ weiter. (Bei Kindern mit Förderbedarf in den Bereichen Sehen, Hören, Körperliche und motorische Entwicklung wenden Sie sich direkt an das jeweils zuständige SBBZ.)
  • • Innerhalb von spätestens zwei Wochen wird sich eine Sonderpädagogin /ein Sonderpädagoge bei der anfragenden Lehrkraft melden.
  • • In Kooperation mit der Klassenlehrkraft und evtl. der Eltern werden Unterstützungsmaßnahmen getroffen. (kooperative Bildungsplanung)
2. Phase
  • • Sollte das Kind die Bildungsziele trotz der Unterstützungsmaßnahme nicht erreichen, kann ein sonderpädagogisches Überprüfungsverfahren eingeleitet werden.

 

Für Vorschulkinder in der Kooperation (GS)
Auch hier ist die Kontaktaufnahme der Kooperationslehrkraft mit dem sonderpädagogischen Dienst, mit Vorbericht, vom Schulamt und von uns ausdrücklich erwünscht.
  • • Ausfüllen des Vorberichtes Formulare - SCHULAMT-OFFENBURG (schulamt-bw.de) unter Angabe der bisher getroffenen Maßnahmen und den Kooperationen mit Beratungsstellen oder Therapeuten (Ergo, Logo…)
  • • Bei Kindern mit Förderbedarf in den Bereichen Sehen, Hören, Körperliche und motorische Entwicklung und chronische Krankheiten, wenden Sie sich direkt an das jeweils zuständige SBBZ.
  • • Weiterleitung des Vorberichtes über die Kooperationslehrkraft an uns.
Vor der Kooperation mit der Grundschule ist die Frühförderstelle in Offenburg zuständig.